Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Offenbach a. M., Offenbach a. M., Untere Grenzstraße 38, Fahrtrichtung Mühlheimer Straße um 42 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 74 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung

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