Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ostfildern, Nellinger Straße, FR ortseinwärts die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 19 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Messung mit Lasergerät Traffistar S 350 mit Foto ergab 49 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Ostfildern übersandte Vordruck Anhörung

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