Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Pforzheim, BAB 8, km 233,500, Stuttgart-Karlsruhe wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 116 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 16 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, PoliScan Speed FM1 mit Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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