Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Pforzheim, BAB 8, km 233,500, Stuttgart-Karlsruhe mit 41 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Festgestellt wurden 161 km/h. Beweismittel: Lasergerät PoliScan FM1, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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