Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Ramstein-Miesenbach, Gemarkung Ramstein-Miesenbach, auf der BAB 6, Höhe km 633,3, Fahrtrichtung Mannheim ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 159 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 29 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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