Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Rheda-Wiedenbrück, Marburg, Höhe km 0,7, FR Rheda um 32 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 102 km/h. Beweismittel: Messgerät ESO 3.0, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Gütersloh übersandte Formular Anhörung
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