Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 19.03.2016 in Rheinstetten, auf der B 36, Leichtsandstraße, FR Rastatt um 7 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 77 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto. Bußgeld: 10,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Rheinstetten
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