Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 27.11.2015 in Roetgen, auf der B 258, Himmelsleiter – FR Roetgen um 35km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 105 km/h mit Messgerät: Traffpax TPH – 5.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Städteregion Aachen

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