Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Rüsselsheim, A 67, km 7,4, FR Mönchhof-Dreieck wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 115 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät, dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 35 km/h mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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