Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Saarbrücken-Fechingen, An der Heringsmühle, FR Provinzialstraße begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 20 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 70 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland erhob 35,00 € Bußgeld

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