Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Salzatal, Bennstedt, B 80, Anschlussstelle BAB 143, Halle-Neustadt, Ri. Eisleben um 47 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 167 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Vordruck Anhörung

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