Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Salzgitter, B 248, Upener Kreuzung, km 5,95, Richtung Seesen wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 98 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 50 km/h, um 48 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Traffiphot S digital.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Salzgitter übersandt.
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