Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Sandersdorf-Brehna, Stadt Sanderdorf-Brehna, Glebitzsch, BAB 9, km 102,7, Ri. München mit 34 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 94 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Magdeburg übersandt.

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