Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Schönberg, i. R. A 20, B 104, Abs. 40, km 0,95, in Ri. Rehna wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 69 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage PoliScan FM1, dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 19 km/h mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

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