Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Sinn, A 45, Dortmund-Hanau, km 149,620 außerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 107 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Formular Anhörung im Bußgeldverfahren
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