Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Sinn, A 45, Dortmund-Hanau, km 149,620 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 103 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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