Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Sinsheim, BAB 6, km 613,450, Nürnberg – Mannheim die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 50 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Messung mit PoliScan Speed ergab 173 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Zeugenfragebogen
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