Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stadt Riesa, B 169, Regenauffangbecken, Rostocker Str., FR Oschatz die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 44 km/h bei zulässigen 70 km/h. Durch Messung mit Lasergerät wurden 114 km/h mit Frontfoto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
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