Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Möhringen, auf der BAB 8, in Höhe km 201,000, Karlsruhe – München überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 161 km/h, zulässig waren 120 km/h. Die Überschreitung betrug 41 km/h. Beweismittel: stat. Messsystem Traffistar S 330, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bußgeldbescheid wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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