Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Stuttgart-Plieningen, BAB 8, km 196,476, München – Karlsruhe. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit TraffiStar S 330 mit Foto 129 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Formular Anhörung

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