In Stuttgart-Wangen, Uferstraße, B10, FR stadtauswärts wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät TraffiStar S350 mit Foto 104 km/h, bei zulässigen 80 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Formular Anhörung
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