Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Titz, B 55, Einmündung zur L 12, bei Rödingen, Rtg. Bergheim die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 70 km/h 91 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit LEIVTEC XV3 und Frontfoto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Düren übersandte Vordruck Anhörung
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