Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Tönisvorst-St. Tönis, Biwak, Haus-Nr. 8-24 FR Krefelder Straße mit 17 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 37 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 350 Semistation, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Viersen übersandt.

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