Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Tuningen, BAB 81, km 686,080, Stuttgart – Singen wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 61 km/h, bei zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h, um 31 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed FM1 und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.1 BKat

Verwarnung wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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