Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Vellmar, B 7, Höhe Abfahrtsbereich Vellmar-Stadtmitte, Ri. Calden die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 39 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Sensormessung mit Poliscan FM1 mit Foto ergab 119 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Formular Anhörung
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