Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Walle, Utlandshörner Straße, Höhe Haus Nr. 13, Richtung Georgfeld die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 28 km/h bei zulässigen 70 km/h. Mit Messgerät TraffiStar S350 wurden 98 km/h mit Frontfoto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Aurich übersandte Zeugenfragebogen

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