Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 03.03.2016 in Wallroda, S159, Abs. 024, km 0,165, FR Arnsdorf um 34 km/h, bei zulässigen 50 km/h begangen. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: speedophot RADAR 84 km/h, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bautzener Landkreis
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