Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Wangen-Herfatz, BAB 96, km 21,430, München – Lindau wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 127 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 100 km/h, um 27 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät PoliScan Speed FM1 und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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