Mit 22 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in Weilmünster, L 3054, OD Laubuseschbach, Wolfenhäuser Weg, Höhe Einm. Schillerstr., Richtung Wolfenhausen innerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES 3.0 mit Foto ergab 52 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Formular Anhörung
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