Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Weimar, B 7, Lindenbergweg, geg. Hnr. 19, FR ortseinwärts um 21 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: D1 TraffiStar S350 MiniRack 71 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Weimar übersandte Formular Anhörung

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