Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Wermelskirchen, A 1, km 382,8, FR Dortmund wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 163 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 63 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Rheinisch-Bergischer Kreis übersandt.

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