Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Wesseling, A 555, km 008,140, FR Köln, zw. AS Wesseling u. AS Godorf. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 62 km/h, bei zulässigen 100km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto 162 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Erft-Kreis übersandte Zeugenfragebogen

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