Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Westerode, Westeröder Straße, Einfahrt Mühlenstätte, Rtg. Zentrum begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 23 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 53 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandte Vordruck Anhörung

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