In Wiesbaden, auf der A 3, bei km 150,357, Fahrtrichtung Frankfurt am Main wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät, mit Foto ergab 127 km/h, bei zulässigen 100 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel erlies Bußgeldbescheid
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