Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wiesbaden, auf der A 3, bei km 150,375, Fahrtrichtung Frankfurt am Main mit 53 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 153 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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