In Wiesbaden, auf der A 66, bei km 24,800, Fahrtrichtung Rüdesheim wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 21km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab 51 km/h, bei zulässigen 30 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung

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