Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Wiesbaden Breckenheim, A 3, km 151,990, Fahrtrichtung Frankfurt am Main ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 139 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 19 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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