Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Windhagen, BAB 3, km 41,9, Gem. Windhagen, FR Frankfurt die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 190 km/h bei zulässigen 120 km/h mit Lasergerät mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 70 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung

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