Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Wörth, Gem. Wörth, auf der BAB 65, in Höhe km 159.018, FR Karlsruhe um 16 km/h bei zulässigen 46 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lichtschrankenmessung mit Foto 77 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung

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