Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Wuppertal, Linderhauser Straße 67, FR Süden wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 50 km/h, bei zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, um 20 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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