Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 13627, Berlin Ch, BAB 100/Goerdeler Steg, Ri. Seestr. um 10 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurden 15,00 € Bußgeld erhoben. Festgestellt wurden 90 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsgerät mit Frontfoto.
Verstoß gegen:§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin
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