Am 03.10.2015 wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Köln-Höhenberg, Höhenberger Ring, Friedhof mit 86 km/h bei zulässigen 50 km/h um 36 km/h überschritten. Beweismittel: Foto, Radarmessung mit Traffipax.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Köln
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