Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 11.11.2015 in Großröhrsdorf, Lichtenberger Straße, in Höhe Friedhot, FR Lichtenberg um 24 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 74 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScanSpeed- RADAR –
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bußgeldstelle Bautzener Landkreis übersandte Anhörungsbogen.
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