Am 20.11.2015 wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Nehren, Nordring, L 394, Fahrtrichtung B 27 um 22 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Die Messung mit Messgerät: Traffiphot-S ergab 72 km/h, Beweismittel: Koaxialkabekmessung, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs.3, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Tübingen
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