Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Hamburg, Kurt-Schumacher-Allee, Nähe Brockesstraße, i.R. stadteinwärts um 16 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurden 320,00 € Bußgeld erhoben . Festgestellt wurden 46 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg

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