Auf der Bundesautobahn A 14, bei km 93,02, Dresden – Magdeburg wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 16 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät ESO ES3.0 mit Frontfoto 96 km/h.

Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Chemnitz übersandte Zeugenfragebogen

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

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