Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mönchengladbach, auf der BAB 46, km 43,686, RF NE die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet. Bei der mit Lasergerät durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 160 km/h bei erlaubten 80 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 80 km/h. Beweismittel: PoliScan Speed, Foto

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs. 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.10BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mönchengladbach übersandte Zeugenfragebogen

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