Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 12.10.2015 in Rothenburg auf der BAB 81, km 617,350, Singen – Stuttgart um 28 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasermessumg PoliScan Speed 128 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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