Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 79183, Waldkirch, auf der B 294, Brücke über Stahlhofstraße um142 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 104 km/h, Beweismittel: Sensormessung und Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Waldkirch übersandte Formular Anhörung

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