Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde in Horst, L 288, FR Horst festgestellt. Gemessen wurden bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften 69 km/h. Die mit Video-Band-Aufzeichnung dokumentierte Übertretung betrug 19 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Dithmarschen übersandte Vordruck Anhörung
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